Erstattet ein Ehemann seiner von ihm getrennt lebenden, unterhaltsberechtigten Frau die Steuer, die sie auf die monatlichen Unterhaltszahlungen zu entrichten hat, zählen auch diese Zuwendungen zu den Einkünften, die dann wiederum versteuert werden müssen.
Beschluss des BFH vom 28.11.2007
Aktenzeichen: XI B 68/07
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