Ein eBay-Mitglied kann sich im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen die vom Betreiber der Auktionsplattform veranlasste Sperrung seines Mitgliedskontos zur Wehr setzen, bis der Betreiber einen zur sofortigen Sperrung zwingenden Rechtfertigungsgrund nachweist.
Für das Oberlandesgericht Brandenburg war nicht ersichtlich, warum die von eBay als Grund angegebene Tatsache, dass der „mit Ihnen verbundene eBay-Name“ … „gegen unsere AGB verstoßen“ hat, ein Recht zur sofortigen Sperrung des Kontos des betroffenen Mitglieds darstellen sollte. Da dieses ferner darlegen konnte, dass sein Geschäftsbetrieb durch die Sperrung des Kontos angesichts eines täglichen eBay-Umsatzes von ca. 8.000 Euro erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurde, wurde dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung auf sofortige Wiederherstellung des Mitgliedskontos stattgegeben.
Beschluss des OLG Brandenburg vom 12.11.2008
Aktenzeichen: 6 W 183/08
JurPC Web-Dok. 21/2009
ITRB 2009, 2