Nach der sogenannten Ein-Prozent-Regel wird der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Privatnutzung eines Geschäftswagens mit einem Prozent der Anschaffungskosten des Pkws angesetzt. Die oftmals nachteilige Pauschalregelung kann durch regelmäßiges Führen eines Fahrtenbuchs, in dem alle privaten Fahrten aufzulisten sind, vermieden werden. Ein Fahrtenbuch kann in konventioneller Weise durch handschriftliche Eintragungen in ein entsprechendes Formularbuch oder mittels eines der zahlreich angebotenen Computerprogramme geführt werden. Die steuerliche Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuchs ist aber nur möglich, wenn nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten – steuerlich relevanten – Daten (wie zum Beispiel Zweck der Fahrt) ausgeschlossen sind.
Urteil des FG Münster vom 04.02.2010
Aktenzeichen: 5 K 5046/07
StBW 2010, 218
Betriebs-Berater 2010, 729