In mehreren früheren Urteilen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Gesellschafterbeschluss einer Personengesellschaft, durch den eine Nachschussverpflichtung begründet wird, die im Gesellschaftsvertrag keine Grundlage hat, gegenüber dem Gesellschafter, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, grundsätzlich unwirksam ist. Klarstellend weisen die Karlsruher Richter nun darauf hin, dass Beschlüsse zu Beitragserhöhungen in der Regel jedoch zulasten der zustimmenden Gesellschafter auch dann verbindlich sind, wenn nicht sämtliche Gesellschafter zugestimmt haben, der Beschluss aber im Übrigen die nach dem Gesellschaftsvertrag erforderliche Mehrheit erhalten hat.
Urteil des BGH vom 25.05.2009
Aktenzeichen: II ZR 259/07
NZG 2009, 862
DStR 2009, 1545