Fährt ein Autofahrer auf der Autobahn auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug auf, spricht gegen ihn nur dann der Anscheinsbeweis, dass er den Unfall wegen unzureichenden Abstandes oder Unaufmerksamkeit verursacht hat, wenn bewiesen oder unstreitig ist, dass das vorausfahrende Fahrzeug so lange in seiner Spur gefahren ist, dass er sich ohne weiteres hierauf einstellen konnte.
Urteil des LG Essen vom 03.12.2009
Aktenzeichen: 4 O 4/08
jurisPR-VerkR 13/2010, Anm. 1