Der Insolvenzverwalter eines insolventen Immobilienfonds in der Form einer Kommanditgesellschaft kann von Anlegern des Fonds die Rückzahlung von Ausschüttungen verlangen, soweit dadurch die Einlagen der Anleger zurückgewährt wurden. Dies ist anzunehmen, wenn der Fonds zum Zeitpunkt der Ausschüttung Verluste erwirtschaftet hat.
Urteile des BGH vom 22.03.2011
Aktenzeichen: II ZR 224/08 u.a.
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