Nach einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund kann die Kniegelenksarthrose eines Handwerkers, einem Gas- und Wasserinstallateur, der mehr als 13.000 Stunden kniebelastende Tätigkeiten geleistet hat, trotz Einseitigkeit als Berufskrankheit (BK) anerkannt und entschädigt werden. Der Handwerker hatte nach Überzeugung des Gerichts die einseitige Belastung mit dem überwiegenden Knien auf dem händigen, rechten Knie und Beugestellung im linken Knie (sog. Fechterstellung) plausibel dargelegt. Der Anerkennung der Berufskrankheit stand daher auch das Übergewicht des Betroffenen als mögliche Mitursache nicht entgegen.
Urteil des SG Dortmund vom 22.06.2015
Aktenzeichen: S 18 U 113/10
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