Ein Netzbetreiber kann von einem Grundstückseigentümer, der auf einem Dach eine Fotovoltaikanlage betreibt, die Rückerstattung gezahlter Einspeisevergütung verlangen, wenn der Betreiber die Anlage entgegen der gesetzlichen Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet hat und er in einem Formblatt ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Anmeldung hingewiesen wurde.
Urteil des OLG Schleswig vom 21.06.2016
Aktenzeichen: 3 U 108/15
IR 2016, 231