Ist ein Mieter mit der Nebenkostenabrechnung des Vermieters nicht einverstanden, muss er zwingend innerhalb von 12 Monaten Einspruch erheben. Dies gilt laut Bundesgerichtshof auch für Nebenkosten, zu deren Umlage der Vermieter nach dem Inhalt des Mietvertrages gar nicht berechtigt war. Widerspricht der Mieter nicht, kann er später zu Unrecht gezahlte Nebenkosten nicht vom Vermieter zurückverlangen.
Urteil des BGH vom 10.10.2007
Aktenzeichen: VIII ZR 279/06
BGHR 2008, 171