Eine vom Finanzamt mittels Computer-Fax übersandte Einspruchsentscheidung ist nichtig, wenn sie nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Der Empfänger kann sich daher darauf berufen, die Entscheidung des Finanzamtes nicht erhalten zu haben, auch wenn das Finanzamt den Sendebericht der Übermittlung per Computer-Fax (sog. Ferrari-Fax-Verfahren) vorlegen kann. Eine ohne diese Signatur übermittelte Einspruchsentscheidung entfaltet keine Rechtswirkung und setzt damit die Klagefrist nicht in Gang.
Das Finanzgericht Köln hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, da in der Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärt ist, ob ein Computer-Fax überhaupt ein elektronisches Dokument ist und ob bei einer Einspruchsentscheidung auf eine qualifizierte elektronische Signatur ggf. verzichtet werden kann.
Urteil des FG Köln vom 05.11.2009
Aktenzeichen: 6 K 3931/08
Betriebs-Berater 2010, 342
Der Betrieb 2010, 320