Einwendungen eines Bankkunden gegen eine Kreditkartenabrechnung können nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie unverzüglich, also ohne schuldhafte Verzögerung erfolgen. Die Frist für die Prüfungspflicht beginnt mit der Bereitstellung der Abrechnung in dem für den Kunden im Rahmen des Onlinebanking von der Bank eingerichteten elektronischen Postfach zu laufen. Einem Kunden ist es dabei zumutbar, seine Kontoumsätze drei Wochen vor Antritt einer Urlaubsreise im Wege des Onlinebanking zu überprüfen. Rügt er eine Abrechnung erst nach seiner Urlaubsrückkehr, kann diese nicht mehr als unverzüglich angesehen werden.
Urteil des LG Berlin vom 04.03.2010
Aktenzeichen: 37 S 6/09
WM 2010, 1121
MMR 2010, 753