Eine Klausel im vorformulierten Kontovertrag einer Bank, mit der der Kunde in Werbung per Telefon und Fax einwilligt, reicht nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg nicht aus, um unaufgeforderte Werbeanrufe zu rechtfertigen. Der Bank wurden gerichtlich weitere unerbetene Werbeanrufe bei ihren Kunden untersagt.
Urteil des LG Hamburg vom 23.04.2009
Aktenzeichen: 315 O 358/08
MMR 2009, 578