Die Verwendung des Zusatzes „Gruppe“ oder „Group“ im Firmennamen eines Einzelkaufmanns („e.K.“) ist unzulässig und nicht eintragungsfähig. Ein Zusammenschluss von Personen und Unternehmen, wie er durch die Begriffe „Gruppe“ oder „Group“ zum Ausdruck gebracht wird, steht gerade im Widerspruch zu einem Unternehmen, das den Rechtsformzusatz „e.K.“ trägt. Eine Einzelfirma mit dem Begriff „Gruppe“ oder „Group“ verstößt daher gegen das Irreführungsverbot.
Beschluss des OLG Schleswig vom 28.09.2011
Aktenzeichen: 2 W 231/10
NZG 2012, 34
GRUR-RR 2012, 84