Nach einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken stellt es keine Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht dar, wenn Eltern ihr 9-jähriges Kind nach Belehrung im verkehrsberuhigten Bereich in der Nähe des elterlichen Hauses eigenständig Fahrrad fahren lassen und das Kind dabei einen Verkehrsunfall verursacht.
Urteil des LG Saarbrücken vom 13.02.2015
Aktenzeichen: 13 S 153/14
RuS 2015, 210