Können die Bestattungskosten eines volljährigen Verstorbenen nicht aus dem Nachlass beglichen werden, haften die Eltern anteilig für die Kosten einer angemessenen Bestattung. Ist ein Elternteil nicht leistungsfähig, hat der andere Elternteil die Kosten alleine aufzubringen.
Beschluss des LG Münster vom 09.01.2008
Aktenzeichen: 1 T 60/07
NJW-Spezial 2008, 230