Ein Autofahrer kann auch dann zu einem Bußgeld herangezogen werden, wenn sich das in seinem Auto befindliche Kleinkind – angeblich – unbemerkt abgeschnallt hat. Ein Autofahrer muss – so das Oberlandesgericht Hamm – auch während der Fahrt stets darauf achten, dass Kleinkinder im Auto angeschnallt sind. Notfalls muss die Fahrstrecke so gewählt werden, dass er sich umschauen und jederzeit anhalten kann, um das Kind wieder zu sichern.
Beschluss des OLG Hamm vom 19.04.2013
Aktenzeichen: 5 RBs 153/13
ZfSch 2013, 653