Ein arbeitsloser Existenzgründer hat Anspruch auf einen Gründungszuschuss, wenn zwischen Arbeitslosengeldbezug und Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Das Bundessozialgericht hält einen Zeitraum von vier Wochen zwischen Abmeldung vom Arbeitslosengeld und Start der Selbstständigkeit noch für unschädlich.
Urteil des BSG vom 05.05.2010
Aktenzeichen: B 11 AL 11/09 R
NWB 2010, 1586