Auch regelmäßige Fahrten eines Betriebsinhabers zwischen seinem häuslichen Büro und dem Sitz seines einzigen Auftraggebers stellen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs „Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte“ dar.
In diesem Fall werden die Fahrtkosten daher einkommensteuerlich – unabhängig von den tatsächlichen Fahrtkosten – in Höhe fester Beträge abgesetzt („Entfernungspauschale“).
Urteil des BFH vom 22.10.2014
Aktenzeichen: X R 13/13
DStR 2015, 273
DB 2015, 283