Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein Lehrer auf Probe, der über ein soziales Netzwerk mit einer 16-jährigen Schülerin mit erkennbar sexuellen Absichten privat chattet, aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden darf. Ein Lehrer, dem die Befriedigung eigener Bedürfnisse wichtiger ist als die unbeeinträchtigte Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, ist für den Schuldienst ungeeignet.
Urteil des VG Aachen vom 09.01.2014
Aktenzeichen: 1 K 2155/13
Pressemitteilung des VG Aachen