Für das Verwaltungsgericht Osnabrück reicht allein die Mitgliedschaft in einem gewaltbereiten Rockerclub ungeachtet sonstiger straf- und waffenrechtlicher Unbescholtenheit für die Entziehung von Waffenbesitzkarte, Waffenschein und Jagdschein aus.
Beschluss des VG Osnabrück vom 08.02.2016
Aktenzeichen: 6 B 56/15, 6 B 57/15, 6 B 58/15
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