Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag, der von einem volljährigen und nicht unter gerichtlicher Betreuung stehenden behinderten Kind mit seinen Eltern zu deren Lebzeiten abgeschlossen wurde, ist auch nicht im Falle des Bezuges von Sozialleistungen sittenwidrig.
Urteil des OLG Köln vom 09.12.2009
Aktenzeichen: I-2 U 46/09
ZEV 2010, 87
Rpfleger 2010, 140