Betreiber sogenannter sozialer Netzwerke und Suchmaschinen stehen seit längerem in der Kritik, es mit den gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit Nutzerdaten nicht so genau zu nehmen. Nun hat das Landgericht Berlin auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände dem Betreiber von Facebook Europa die Versendung von Freundschaftsanfragen ohne Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers gerichtlich untersagt.
Das beanstandete Verfahren funktionierte in der Weise, dass über den Account eines Mitglieds nach Betätigen des Buttons „Freunde finden“ die E-Mail-Adressen der Kontakte des Nutzers, die nicht Mitglieder bei Facebook sind, importiert und dann in der Absicht, sie als Mitglieder zu werben, von Facebook angeschrieben wurden, ohne dass der Angeschriebene gegenüber Facebook oder dem Facebook-Mitglied der Übermittlung einer solchen Mail zugestimmt hatte. Ferner beanstandete das Gericht eine Reihe von AGB-Klauseln wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Urteil des LG Berlin vom 06.03.2012
Aktenzeichen: 16 O 551/10
CR 2012, 270
WRP 2012, 613