Erklären Eltern für ihr Kind z.B. wegen Überschuldung des Nachlasses eine Erbausschlagung, ist hierfür eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich. Der Genehmigungsbeschluss ist dann einem vom Gericht bestellten Ergänzungspfleger zuzustellen, der die Richtigkeit der Entscheidung prüft und ggf. für das Kind Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt. Die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft ist auch dann geboten, wenn das Kind nicht durch die Eltern, sondern durch das Jugendamt als Vormund vertreten wird und dieses die Genehmigung beantragt hat.
Urteil des OLG Celle vom 11.09.2012
Aktenzeichen: 10 UF 56/12
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