Hat ein Beamter wegen Ableistung von Mehrarbeitsstunden dienstfrei, hat er keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung, wenn er während dieser Zeit erkrankt. Die Mehrarbeit wird auch in diesem Fall durch die Dienstbefreiung ausgeglichen. Das Verwaltungsgericht Koblenz begründet dies damit, dass auch einem Arbeitnehmer, der an einem freien Wochenende erkrankt, kein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich zusteht.
Urteil des VG Koblenz vom 06.03.2008
Aktenzeichen: 6 K 1826/07.KO
Pressemitteilung des VG Koblenz