Die Benutzung einer fremden Marke bzw. einer geschäftlichen Bezeichnung als so genannter Meta-Tag im Quellcode einer Website stellt nach überwiegender Meinung der Gerichte eine rechtsverletzende Gebrauchshandlung und damit eine Markenrechtsverletzung dar.
Das Kammergericht Berlin verneint jedoch im Rahmen einer AdWords-Werbung auf einer Internetsuchmaschine das Vorliegen eines kennzeichenmäßigen Gebrauchs fremder, als Keyword genutzter Kennzeichen, wenn die Werbeeinblendungen räumlich getrennt von der eigentlichen Trefferliste als „Anzeigen“ gekennzeichnet erscheinen und das fremde Kennzeichen nicht enthalten.
Urteil des KG Berlin vom 09.09.2008
Aktenzeichen: 5 U 163/07
Pressemitteilung des KG Berlin
Der Betrieb 2008, 2294