Wird ein GmbH-Geschäftsführer wegen einer in § 6 Abs. 2, Satz 3 GmbHG aufgeführten Insolvenzstraftat verurteilt, erlischt sein Amt automatisch mit der Rechtskraft des Urteils. Damit fehlt ihm u. a. auch die Befugnis zur Stellung eines Insolvenzantrags für die GmbH.
Beschluss des AG Dresden vom 30.01.2007
Aktenzeichen: 532 IN 262/07
ZAP EN-Nr. 705/2007