Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Käufer einer vermieteten Wohnung vom Verkäufer im notariellen Kaufvertrag ermächtigt werden kann, bereits vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und des damit verbundenen Eintritts des Käufers in die Vermieterstellung gemäß § 566 BGB im eigenen Namen Rechtshandlungen gegenüber dem Mieter vorzunehmen, ohne dass es einer Offenlegung der Ermächtigung bedarf. Der Erwerber der Wohnung ist danach bereits ab dem „Eintrittsstichtag“, an dem ihm die Wohnung mit „wirtschaftlicher Wirkung“ übergeben wurde, zum wirksamen Ausspruch einer Mieterhöhung berechtigt.
Urteil des BGH vom 19.03.2014
Aktenzeichen: VIII ZR 203/13
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