Der durch außergewöhnliche körperliche Belastung bedingte Ernährungsmehrbedarf eines Sportlers kann steuerlich nicht berücksichtigt werden. In dem entschiedenen Fall hatte ein Gewichtheber der Bundesliga vergeblich auf steuerliche Berücksichtigung von monatlich 500 Euro für zusätzliche Nahrungsmittel zur Deckung seines erhöhten Kalorienbedarfs geklagt.
Urteil des BFH vom 09.04.2014
Aktenzeichen: X R 40/11
Wirtschaftswoche Heft 32/2014, Seite 83