Wird ein Arbeitnehmer bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall verletzt, so kann er für die Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung nicht nur den entgangenen Verdienst, sondern grundsätzlich auch den auf den Zeitraum der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit entfallenden Anteil des Urlaubsentgelts ersetzt verlangen.
Urteil des BGH vom 13.08.2013
Aktenzeichen: VI ZR 389/12
VersR 2013, 1274
DAR 2013, 637