Ein Autofahrer, dessen Wagen nach einem unverschuldeten Unfall instand gesetzt werden muss, kann während der Reparaturzeit einen Mietwagen in Anspruch nehmen oder Nutzungsausfall fordern. Der Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten entfällt laut Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht dadurch, dass der Fahrer das Fahrzeug verletzungsbedingt nicht selbst nutzen kann. Für das Oberlandesgericht ist ausreichend, wenn die Ehefrau des Halters den Unfallwagen mitgenutzt hat und hierauf weiter angewiesen ist.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.05.2011
Aktenzeichen: I-U 220/10
MDR 2011, 1169
DAR 2011, 580