Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug unentgeltlich zur privaten Nutzung überlassen, unterliegt der Nutzungsvorteil der Lohnsteuer. Ist der Arbeitgeber zur Nachentrichtung nicht oder zu gering abgeführter Lohnsteuer verpflichtet, hat er gegenüber dem Arbeitnehmer einen Erstattungsanspruch.
Der Arbeitnehmer kann sich hinsichtlich der Nachforderung des Arbeitgebers nur dann auf eine arbeitsvertraglich vereinbarte Verfallklausel berufen, wenn diese neben Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ausdrücklich auch solche erfasst, die mit dem Arbeitsverhältnis (lediglich) in Verbindung stehen.
Urteil des BAG vom 17.10.2018
Aktenzeichen: 5 AZR 538/17
DStR 2019, 700