Ein Markenrechtsverstoß kann bereits dann vorliegen, wenn der von einer bekannten Marke verwendete Schriftzug für ein Produkt anderen Namens verwendet wird. So untersagte das Gericht der Europäischen Union (EuG) die Eintragung des Zeichens „Master“, da der Hersteller für die Vermarktung von Getränken und Nahrungsmitteln die gleiche Schrift benutzte wie der weltbekannte Limonadenhersteller Coca-Cola.
Urteil des EuG vom 07.12.2017
Aktenzeichen: T-61/16
Pressemitteilung des EuGH