Wie der Bundesgerichtshof und die meisten deutschen Instanzgerichte geht auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) davon aus, dass der Betreiber einer Verkaufs- oder Auktionsplattform (hier eBay) nur dann für Markenrechtsverstöße seiner Kunden haftet, wenn ihm die verletzende Benutzung einer Marke gemeldet worden ist und er es zulässt, dass derselbe Nutzer diese Verletzung fortführt oder wiederholt.
Urteil des EuGH vom 12.07.2011
Aktenzeichen: C-324/09
BB 2011, 1729