Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Besitz und der Betrieb einer Apotheke allein Apothekern vorbehalten bleiben dürfen. Damit scheint der holländische Anbieter DocMorris in seinem jahrelangen Bemühen, in Deutschland eine Apothekenkette zu errichten, endgültig gescheitert zu sein.
Zwar stellt der Ausschluss von Nichtapothekern vom Betrieb einer Apotheke oder vom Erwerb von Beteiligungen an Apotheken betreibenden Gesellschaften eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs dar. Diese Beschränkung lässt sich jedoch mit dem Ziel rechtfertigen, eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Wenn ein Land (neben Deutschland auch Italien) dies nur durch zugelassene Apotheker gewährleistet sieht, ist dies nicht zu beanstanden.
Urteile des EuGH vom 19.05.2009
Aktenzeichen: C 531/06, C 171/07 u.a.
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