Der Europäische Gerichtshof sieht keinen Gesetzesverstoß darin, dass Deutsche, die in Spanien ein Bankguthaben erben, die dort vorab gezahlte Erbschaftssteuer von der später vom deutschen Fiskus festgesetzten Erbschaftssteuer nicht in voller Höhe abziehen dürfen.
Urteil des EuGH vom 12.02.2009
Aktenzeichen: C-67/08
ZErb 2009, 101