Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die vom Bayerischen Brauerbund veranlasste Eintragung der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ in das Verzeichnis der geschützten geografischen Angaben gültig ist. Der Begriff ist nicht lediglich eine Gattungsbezeichnung, da der unmittelbare Zusammenhang zwischen dem Ansehen von bayerischem Bier und seinem geografischen Ursprung nicht verschwunden ist.
Damit kann Unternehmen wie z.B. einem niederländischen Bierhersteller und dessen italienischem Tochterunternehmen „Bavaria Italia“ die Verwendung der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ weiterhin untersagt werden.
Urteil des EuGH vom 02.07.2009
Aktenzeichen: C 343/07
MarkenR 2009, 377