Das Europäische Gericht (EuG), ein dem Europäischen Gerichtshof nachgeordnetes Gericht, hat die Eintragung des Wortzeichens „Fack Ju Göhte“ als Unionsmarke für verschiedene Waren und Dienstleistungen des laufenden täglichen Verbrauchs abgelehnt, da es gegen die guten Sitten verstößt.
Zur Begründung wurde angeführt, dass der aus dem gleichnamigen erfolgreichen Kinofilm bekannte Ausdruck „Fack Ju Göhte“ von deutschsprachigen Verbrauchern durch die Aussprache des Wortbestandteils „Fack Ju“ so wahrgenommen wird, als sei er identisch mit dem englischen Ausdruck „fuck you“. Dieser Ausdruck stellt für die Richter, selbst wenn die Verbraucher ihm keine sexuelle Bedeutung beimessen, nicht nur eine geschmacklose, sondern auch eine anstößige und vulgäre Beleidigung dar.
Urteil des EuG vom 24.01.2018
Aktenzeichen: T-69/17
Pressemitteilung des EuGH