Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass zur Feststellung der Vaterschaft und der dafür erforderlichen DNA-Untersuchung grundsätzlich auch die Exhumierung eines Verstorbenen angeordnet werden kann. Das Gericht vertritt hierbei die Auffassung, dass das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen im Falle einer für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen DNA-Untersuchung und einer damit einhergehenden Exhumierung in der Regel hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung zurücktritt.
Urteil des BGH vom 29.10.2014
Aktenzeichen: XII ZB 20/14
NJW 2014, 3786
FamRZ 2015, 39