Wer einen mehrspurigen Kreisverkehr von einer innen gelegenen Fahrspur aus verlassen will, muss sich nach rechtzeitigem Setzen des Blinkers in die äußerste Fahrspur einordnen. Der Fahrtrichtungsanzeiger ist dann „rechtzeitig” gesetzt, wenn sich der Verkehr auf das Abbiegen einstellen kann. Maßgeblich dafür ist weniger die Entfernung vom Abbiegepunkt als vielmehr die Zeit zwischen Anzeigebeginn und Abbiegen unter Berücksichtigung der Fahrgeschwindigkeit. Ein Autofahrer, der unvermittelt von der mittleren Spur plötzlich nach rechts zieht, trägt das alleinige Verschulden bei einer Kollision mit einem nachfolgenden Fahrzeug.
Beschluss des KG Berlin vom 30.08.2007
Aktenzeichen: 12 U 141/07
KGR Berlin 2008, 538