Unterlässt es ein Unternehmen die Nutzung eines Fahrzeugs, das mehreren Fahrern zur Verfügung steht, zu dokumentieren, kann die zuständige Verkehrsbehörde das Führen eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften (hier erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht möglich war.
Beschluss des VG Oldenburg vom 30.03.2009
Aktenzeichen: 7 B 1004/09
Pressemitteilung des VG Oldenburg