Gegen einen Autofahrer kann nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 40 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nicht bereits dann wegen beharrlicher Pflichtverletzung ein Fahrverbot verhängt werden, wenn die zur Begründung herangezogenen früheren Geschwindigkeitsverstöße von 25 km/h 14 Monate und von 33 km/h 21 Monate zurückliegen.
Beschluss des OLG Bamberg vom 15.10.2007
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 263/07
DAR 2008, 150