Die bekannte Schauspielerin Simone Thomalla war mit 146 km/h auf der A2 geblitzt worden, wo eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zulässig war. Das Amtsgericht Bielefeld verurteilte die Fahrerin zur Zahlung einer Geldbuße von 400 Euro, sah aber von der Verhängung eines bei derartigen Verstößen an sich angezeigten Fahrverbots ab. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Bielefeld erfolgreich Rechtsbeschwerde ein.
Das Oberlandesgericht Hamm sah durch das milde erstinstanzliche Urteil das grob verkehrswidrige Verhalten der Schauspielerin nicht hinreichend berücksichtigt. Zudem hätte diese ihre Fahrten während des Fahrverbots anderweitig organisieren können. Das Gericht verkannte zwar nicht, dass die Betroffene erhebliche Strecken zu den Einsatzorten als Schauspielerin zurücklegen muss. Wegen ihres überdurchschnittlichen Einkommens sei ihr aber auch eine Anstellung eines Fahrers während des Fahrverbots ohne weiteres zumutbar.
Urteil des OLG Hamm vom 29.06.2010
Aktenzeichen: III-3 RBs 120/10
Pressemitteilung des OLG Hamm