Wird ein Pkw auf einer vielbefahrenen Autobahn (hier A9 München – Berlin) durch ein durch Bodenfrost entstandenes Schlagloch mit einer Größe von 40 x 60 cm und einer Tiefe von 10 cm beschädigt, hat der zuständige Straßenbaulastträger den Schaden zu ersetzen, wenn der Fahrbahnschaden rechtzeitig hätte erkannt werden können.
Auf einer Strecke mit derart hoher Verkehrsbedeutung und vielen Fahrbahnunebenheiten reichen bei Frosttemperaturen einmal täglich durchgeführte Kontrollfahrten nicht aus. Dem geschädigten Autofahrer kann auch nicht entgegengehalten werden, dass er nicht „auf Sicht“ gefahren sei, wenn er im Zeitpunkt des Unfalls die wegen der Fahrbahnunebenheiten vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h beachtet hat.
Urteil des LG Halle (Saale) vom 28.06.2012
Aktenzeichen: 4 O 774/11
DAR 2012, 707