Die von einem Schlüsseldienst in Rechnung gestellten Kosten für das Öffnen und Erneuern eines Türschlosses einschließlich Anfahrt, Arbeitszeit, Ersatzschloss, Sicherheitsbeschlag und Feiertagszuschlag in Höhe von insgesamt 944,68 Euro sind Wucher. Das Amtsgericht verurteilte den unseriösen Schlüsseldienst zur Rückzahlung von 654,86 Euro.
Urteil des AG Bonn vom 03.12.2009
Aktenzeichen: 2 C 237/08
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