Die Nichtverlegung einer Schwangeren in ein Zentrum der Maximalversorgung (Perinatalzentrum) kann grob fehlerhaft sein, wenn mit der Geburt des Kindes vor der 28. Schwangerschaftswoche und/oder mit einem Geburtsgewicht von unter 1000 Gramm gerechnet werden muss. Kommt das Kind durch die fehlerhafte Geburtseinleitung schwerbehindert auf die Welt, sind der Träger des Krankenhauses und der verantwortliche Arzt zum Schadensersatz verpflichtet.
Urteil des OLG Oldenburg vom 06.02.2008
Aktenzeichen: 5 U 30/07
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