Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Wiedergabe von Fernseh- und Hörfunksendungen in Hotelzimmern keine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des Unionsrechts darstellt und die Rundfunkanbieter daher nicht zur Erhebung einer entsprechenden Vergütung berechtigt sind.
Urteil des EuGH vom 16.02.2017
Aktenzeichen: C-641/15
WRP 2017, 415