Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für den auf Veranlassung des Rettungsdienstes erfolgten Einsatz der freiwilligen Feuerwehr zur Beförderung eines Versicherten aus seiner Wohnung auf die Straße und zurück zu tragen hat. Der Einsatz war erforderlich geworden, um den extrem Übergewichtigen über den Balkon mittels Drehleiter auf die Straße und wieder zurück in seine Wohnung zu befördern.
Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 17.06.2010
Aktenzeichen: L 10 KR 59/08
Pressemitteilung des LSG Sachsen-Anhalt