Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Übernehmer einer Firma nicht für von seinem Rechtsvorgänger zu niedrig oder nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge haftbar gemacht werden kann.
Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 13.08.2008
Aktenzeichen: L 4 R 366/07
ZIP 2008, 2023