Sogenannte Fixie-Fahrräder (fixed-gear-bike) sind derzeit bei jungen Leuten, insbesondere in Städten, sehr beliebt. Die spartanisch ausgerüsteten Räder verfügen über eine feste Nabe, wodurch Pedale und Räder in ständiger Verbindung sind. Die Räder haben keine gesonderte Bremse. Gebremst wird, indem die Pedale vom Fahrer verlangsamt bzw. zum Stillstand gebracht werden.
Diese Räder entsprechen nicht der Straßenverkehrsordnung (StVZO). Ein Rad, das nicht über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügt, ist nicht verkehrssicher. Die starre Nabe ist keine Bremse im Sinne der StVZO. Ein solches „Fixie-Fahrrad“, an dem in dem vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall darüber hinaus Klingel und Lichtanlage fehlten, darf somit von der Polizei sichergestellt werden, wenn die Gefahr der unerlaubten Weiterbenutzung besteht.
Urteil des VG Berlin vom 06.05.2010
Aktenzeichen: VG 1 K 927.09
Pressemitteilung des VG Berlin