Die behördliche Genehmigung des Betriebs einer Pizzeria ist auch dann innerhalb eines Wohngebietes möglich, wenn in der näheren Umgebung der Gaststätte in den vergangenen 30 Jahren ausschließlich Wohnnutzung vorzufinden war. Solange das ortsübliche Maß an Belästigung nicht überschritten wird, sind die damit verbundenen Verkehrs-, Geruchs- und Lärmprobleme von den Bewohnern hinzunehmen. Entscheidend für das Verwaltungsgericht Darmstadt war das Interesse der Allgemeinheit an der Versorgung des Wohngebiets mit einer Speisegaststätte.
Urteil des VG Darmstadt vom 24.08.2009
Aktenzeichen: 2 K 215/09.DA
Wirtschaftswoche Heft 36/2009, Seite 85